Angefangen mit einer als Wintergarten erstellten Hofüberdachung begann ein langer Weg durch die Instanzen des Kölner Bauamtes. Der Wintergarten war, wie sich beim Erwerb des Gebäudes herausstellte, nicht genehmigt//ohne Baugenehmigung. Das Bauamt signalisierte 2020 „grünes Licht“, wenn der Nachbar zustimmt; der Nachbar stimmte zu – es wurden jedoch nun seitens des Bauamtes komplette Pläne aller Wohnungen gefordert. Nach Erstellung von Bestandsplänen (Begehung + Erfassung + Planerstellung von 9 Wohneinheiten, davon 1 mit vorgenanntem Wintergarten) stellte sich heraus, daß auch in den bestehenden Wohnungen vom Voreigentümer baurechtlich ungenehmigte Änderungen vorgenommen worden waren. Ein Brandschutzgutachten mußte erstellt werden.