Die Dachgeschosswohnung sollte um den Spitzboden erweitert werden, des Weiteren war bauherrenseits eine Dachloggia erwünscht. Zähe und lange Verhandlungen mit dem Stadtkonservator (Amt für Denkmalpflege) führten zum gewünschten Erfolg.
Leider zeigten sich in der Substanz aufgrund einer Unterpflegung seitens des Voreigentümers erhebliche konstruktive Mängel im Holzwerk der Holzbalkendecke sowie des Dachstuhls, die erst während der Bauarbeiten, nach den Abbrucharbeiten, zutage traten; diese Bauteile wurden statisch untersucht, bewertet und ertüchtigt.
Im Rahmen des erforderlichen Brandschutzkonzeptes forderte das Bauamt auch Maßnahmen im Treppenhaus des Mehrfamilienhauses sowie im Kellergeschoss.